Jedes Kind hat Recht auf Bildung. Dies ist im Gesetz zur Schulpflicht geregelt. Darin ist festgelegt, dass Schüler:innen ab dem Alter von 5 Jahren ohne triftigen Grund nicht zu Hause bleiben oder während der Schulzeit verreisen dürfen.
Es handelt sich um eine Abwesenheit vom Unterricht, wenn man nicht zur Schule geht, obwohl dies vorgeschrieben ist. In besonderen Fällen ist eine Freistellung vom Unterricht möglich, dies ist aber nicht die Regel.
Eine Freistellung müssen Sie vorher schriftlich von der Schulleitung genehmigen lassen. Die Schule kann einen Nachweis verlangen. Die Schule kann auch festlegen, wie lange die Freistellung gilt.
Beantragen Sie eine Freistellung für mehr als 10 Tage in einem Schuljahr? Dafür ist die vorherige Zustimmung des Beamten der Schulbehörde erforderlich. Details dazu finden Sie im Info-Flyer (Broschure schoolverzuim).
Achtung: Schüler:innen werden in der Regel nicht für Familienbesuche oder eine Weltreise freigestellt. Die Arbeitszeiten der Eltern oder billigere Flugtickets sind ebenfalls keine triftigen Gründe, um dem Unterricht fernzubleiben. |
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